Einhaltung der Kurparksatzung

Gefährliche Situationen und Unfälle führen zu mehr Kontrollen

Kurparkordnung

Zusammen mit der Polizei, dem Ordnungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) und dem SOLEAPRK werden ab dieser Woche verstärkte Kontrollen auf die Einhaltung der Kurparksatzung durchgeführt.

Die Benutzung des Kurparks ist Jedermann unentgeltlich zum Zwecke der Erholung und Freizeitgestaltung nach Maßgaben der Kurparksatzung gestattet. In dieser Satzung festgeschrieben sind vielerlei Regeln zum Verhalten aber auch Verboten und Ordnungswidrigkeiten. So ist es zum Beispiel untersagt, Blumen zu pflücken und mit nach Hause zu nehmen oder die bestehenden Brunnenanlagen nicht zum Baden zu benutzen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Befahrung des Kurparks mit Fahrzeugen aller Art. Denn dies ist ebenfalls untersagt. Ausnahmen hierbei sind Fahrzeuge mit Sondergenehmigung.

Auch Fahrräder zählen als Fahrzeug. In den letzten Jahren wurde festgestellt, dass unter anderem nach dem Wegfall der Fahrradsperren an den Zugängen des Kurparks, es zu einer deutlich gestiegenen Befahrung des Areals mit Fahrrädern jeglicher Art gekommen ist. Gefährliche Situationen zwischen rücksichtslosen Fahrradfahrern und Patienten aber auch Parkbesuchern wurden beobachtet und Unfälle zur Anzeige gebracht.

„Die Gesundheit aller Parkbesucher steht für uns an erster Stelle“ betonte Sibylle Schulz, Betriebsleiterin des Eigenbetriebes SOLEPARK. „Mit dem Anbringen neuer Schilder, möchten wir noch deutlicher darauf hinweisen, dass der Kurpark eine Fußgängerzone ist“.

Die Kontrollen sollen sensibilisieren, sollen zum Nachdenken über das Verhalten im Park anregen. Jedoch werden alle festgestellten Verstöße auch zur Anzeige gebracht. So die Aussage des Ordnungsamtes.

Der SOLEPARK hofft auf gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung der Regeln und der Kurparksatzung.